Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für B2B-Geschäfte
der Born Originals GmbH, Oranienburger Str. 13, 26388 Wilhelmshaven
(Stand: September 2026)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Herstellung und Lieferung individueller Schuhe sowie weiterer Merchandise-Produkte zwischen der Born Originals GmbH ("Anbieter") und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
(2) Abweichende oder ergänzende Einkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
(2) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das schriftliche Angebot des Anbieters unterzeichnet und zurücksendet. Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Leistungsumfang / Mitwirkung des Kunden
(1) Der Anbieter erbringt Design-, Bemusterungs-, Produktions- und Lieferleistungen nach den individuellen Vorgaben des Kunden.
(2) Der Kunde stellt sämtliche erforderlichen Daten, Logos und Informationen rechtzeitig in verwertbarer Form bereit. Akzeptierte Datenformate: EPS, SVG oder AI in den vom Anbieter kommunizierten Spezifikationen. Bei abweichenden Formaten ist ein fehlerfreies Ergebnis nicht gewährleistet; entstehende Mehrkosten oder Fehler gehen zu Lasten des Kunden.
(3) Muster, Entwürfe oder Visualisierungen (Style Sheets) sind vom Kunden unverzüglich zu prüfen und freizugeben. Erfolgt innerhalb von 4 Werktagen keine Rückmeldung, gilt die Freigabe als erteilt. Die Freigabeerklärung ist unwiderruflich. Mit der Freigabe geht die Gefahr etwaiger Mängel, die aus dem freigegebenen Design resultieren, auf den Kunden über — ausgenommen Mängel, die erst im nachgelagerten Produktionsprozess entstehen.
(4) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, übermittelte Daten auf Farbe, Rechtschreibung, Gestaltung oder sonstige Korrektheit zu prüfen. Für die Richtigkeit der übermittelten Dateien ist allein der Kunde verantwortlich. Das Risiko von Fehlern in den fertigen Produkten, die auf fehlerhafte Kundendaten zurückzuführen sind, trägt allein der Kunde.
(5) Verzögerungen oder Mehrkosten durch verspätete Mitwirkung des Kunden gehen zu dessen Lasten und verlängern die Lieferfrist angemessen.
§ 4 Toleranzen / Vereinbarte Beschaffenheit
(1) Geringfügige Abweichungen zwischen dem gelieferten Produkt und dem freigegebenen Style Sheet, Muster oder Visualisierungen sind produktionsbedingt und stellen keinen Mangel dar. Dies gilt insbesondere für:
(2) Farbabweichungen von weniger als einer Farbstufe nach dem Pantone-Fächer sowie produktionsbedingte Farb- und Tonwertabweichungen bei unterschiedlichen Materialien (z. B. Leder, Textil, Gummisohle),
(3) Maßabweichungen bis zu 1,0 cm,
(4) Positionsabweichungen von Logos, Druck oder Stickerei bis zu 0,8 cm,
(5) Größenbedingte Abweichungen der Logo-Position und -Größe, die sich aus der Schuhgradierung über den Größenlauf ergeben — das Freigabemuster wird in Referenzgröße EU 42 erstellt; alle anderen Größen werden entsprechend skaliert,
(6) Gewichtsabweichungen bis zu 7 % vom Sollgewicht,
(7) Abweichungen in Maßhaltigkeit nach dem Waschen: +/- 3 % bei Textilien, +/- 5 % bei Tragetaschen (Prüfmethode ISO 6330),
(8) Farbechtheit gegenüber Wasser: ISO 105-C06 Grad 3-4; gegenüber Schweiß: ISO 104 E04 Grad 3-4; gegenüber Licht: ISO 104 B01 Grad 3-4.
(9) Diese Toleranzen gelten auch für Abweichungen zwischen einzelnen Exemplaren desselben Auftrags sowie gegenüber früheren Aufträgen.
§ 5 Lieferung / Lieferfristen
(1) Lieferfristen sind — sofern kein Fixtermin vereinbart — unverbindlich. Regelfrist: bis zu drei Monate ab vollständiger Auftragsfreigabe (Design, Anzahlung, Größen/Mengen).
(2) Lieferfristen verlängern sich bei höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, unverschuldeten Lieferengpässen oder sonstigen Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.
(3) Rücktritt wegen Verzögerung ist erst nach schriftlicher Nachfristsetzung und deren fruchtlosem Ablauf möglich.
(4) Der Anbieter ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Kunden zumutbar und im Rahmen des Vertragszwecks verwendbar sind.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise netto zzgl. gesetzlicher USt. Alle Zahlungen haben in Euro zu erfolgen; anfallende Überweisungs- und Umrechnungskosten trägt der Kunde.
(2) Zahlung in zwei Raten: 50 % Anzahlung nach Vertragsschluss, 50 % vor Auslieferung. Ausnahmen nur schriftlich im Angebot.
(3) Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind Zahlungen innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist tritt Verzug automatisch und ohne gesonderte Mahnung ein.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. gem. § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Erstattung der entstandenen Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten.
(5) Im Falle von Insolvenzantrag, Zahlungseinstellung, Pfändung oder vergleichbaren Maßnahmen gegen den Kunden werden sämtliche offenen Forderungen des Anbieters sofort fällig und zahlbar, unabhängig von vereinbarten Zahlungszielen.
(6) Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich künftiger Forderungen und Saldoforderungen aus Kontokorrent. Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware erkennbar zu kennzeichnen, getrennt zu lagern und gegen typische Risiken zu versichern. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich über Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter zu informieren. Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern; der Kunde hat den Standort offenzulegen und Zutritt zu gewähren.
(7) Versandkosten sind nicht im Produktpreis enthalten und werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt. Dies gilt für alle Lieferadressen im In- und Ausland. Zoll- und Einfuhrabgaben trägt der Kunde. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
(8) Mehrkosten durch Unzustellbarkeit, fehlerhafte Adressangaben oder Annahmeverzug des Kunden gehen zu dessen Lasten.
(9) Eine Aufrechnung durch den Kunden gegen Forderungen des Anbieters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden ebenfalls nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche zu.
§ 7 Stornierung und Änderungen
(1) Stornierung ist grundsätzlich ausgeschlossen (Individualfertigung).
(2) Bei akzeptierter Stornierung gelten folgende Pauschalen: bis zur Anzahlung 30 %, bis zum Produktionsstart 50 %, nach Produktionsstart 100 % des Auftragswertes. Produktionsbeginn = alle Bedingungen aus § 5 (1) erfüllt.
(3) Nachträgliche Änderungswünsche werden nur berücksichtigt, soweit die Produktionsphase dies zulässt. Mehrkosten und Verzögerungen trägt der Kunde.
§ 8 Gewährleistung
(1) Gewährleistungsfrist: 6 Monate ab Ablieferung.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb von 5 Werktagen schriftlich anzuzeigen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach Entdeckung, in Textform zu rügen.
(3) Ist die Verpackung einer Lieferung bei Annahme geöffnet oder beschädigt, hat der Kunde dies vor Abnahme vom Spediteur schriftlich vermerken zu lassen. Unterlässt der Kunde dies, kann der Anbieter für transportbedingte Schäden nicht haftbar gemacht werden.
(4) Kein Mangel liegt vor bei normalem Verschleiß, unsachgemäßer Nutzung, mangelnder Pflege oder äußeren Einflüssen (z. B. abgetragene Sohlen, aufgefranste Nähte) sowie bei Abweichungen innerhalb der in § 4 definierten Toleranzen.
(5) Die Gewährleistung ist ferner ausgeschlossen, wenn Wasch- und Pflegeanleitungen nicht befolgt werden oder wenn der Kunde wesentliche Änderungen an den Produkten vornimmt, die sich auf das Auftreten des Mangels auswirken.
(6) Der Kunde darf eine Lieferung nicht wegen unerheblicher Mängel zurückweisen.
(7) Bei berechtigten Mängeln: Recht auf Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) nach Wahl des Anbieters. Der Kunde räumt dem Anbieter hierzu eine angemessene Frist ein.
(8) Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder verweigert der Anbieter sie ernsthaft und endgültig, kann der Kunde mindern oder zurücktreten. Schadensersatz richtet sich nach § 9.
(9) Im Falle einer Mängelrüge hat der Anbieter das Recht, die beanstandeten Produkte zu besichtigen. Der Anbieter kann verlangen, dass der Kunde die mangelhaften Produkte auf eigene Kosten zurücksendet; Übernahme dieser Kosten durch den Anbieter setzt voraus, dass sich die Rüge als berechtigt erweist.
§ 9 Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit: Haftung nur für wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur für vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(4) Zwingende gesetzliche Ansprüche (insb. Produkthaftungsgesetz, DSGVO) bleiben unberührt.
§ 10 Rechte an Logos, Designs und Freistellung
(1) Der Kunde räumt dem Anbieter ein einfaches Nutzungsrecht an übermittelten Logos, Marken und Kennzeichen zur Auftragsdurchführung ein. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, Logos und Markenkennzeichen des Kunden zu Referenz- und Marketingzwecken zu verwenden (z. B. Kundenlisten, Portfolio, Social Media, Präsentationen), sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.
(2) Der Kunde garantiert, Inhaber sämtlicher erforderlichen Rechte (Urheber-, Marken-, sonstige Schutzrechte) an den übermittelten Daten, Vorlagen und Materialien zu sein. Er versichert, im Besitz der Kopier- und Vervielfältigungsrechte zu sein.
(3) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit kundenseitig übermittelten Daten entstehen — einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung.
(4) Eigene Designs des Anbieters dürfen auch für andere Kunden verwendet werden, sofern keine schriftliche Exklusivvereinbarung besteht.
§ 11 Unsicherheitsklausel / Zahlungsfähigkeit
(1) Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist (z. B. Zahlungsverzug, Insolvenzantrag, ungünstige Auskünfte), kann der Anbieter ausstehende Leistungen von Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen.
(2) Erfolgt keine Sicherheitsleistung innerhalb gesetzter Frist, kann der Anbieter vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Teilleistungen sind sofort abzurechnen.
§ 12 Rücktrittsrecht des Anbieters
(1) Der Anbieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn: der Kunde trotz Mahnung mit der Bereitstellung von Produktionsdaten oder der Anzahlung in Verzug ist; der begründete Verdacht besteht, dass übermittelte Daten oder Produkte rechtswidrige Inhalte (rassistisch, gewaltverherrlichend, markenrechtsverletzend etc.) enthalten; oder ein Lieferant des Anbieters trotz kongruenten Deckungsgeschäfts nicht liefert. In letzterem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert und eine bereits geleistete Anzahlung erstattet.
§ 13 Lagerung von Waren
(1) Der Anbieter bietet auf Anfrage die Lagerung fertiggestellter Vertragsprodukte als optionalen Service an. Bis zu zwei (2) Wochen nach Abschluss der Produktion ist die Lagerung kostenfrei. Darüber hinausgehende Lagerung erfolgt gegen die jeweils schriftlich vereinbarte Lagergebühr.
(2) Mit Beginn der kostenpflichtigen Langzeitlagerung gehen Eigentum und Gefahr an den Waren auf den Kunden über. Ab diesem Zeitpunkt lagert der Anbieter die Waren ausschließlich im Namen und auf Risiko des Kunden. Der Anbieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung gelagerter Waren, es sei denn, diese wurden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters verursacht.
(3) Die Zahlung der Lagergebühren umfasst ausschließlich Fläche und Handhabung und begründet keine darüber hinausgehende Verantwortung des Anbieters für die gelagerten Waren. Kunden wird empfohlen, eine eigene Warenversicherung abzuschließen; die Versicherung des Anbieters schützt ausschließlich dessen eigenes Eigentum und Betrieb.
(4) Ungeachtet des Eigentumsübergangs kann der Anbieter die Herausgabe, den Versand oder die Lieferung der Waren zurückhalten, bis alle ausstehenden Rechnungen — einschließlich Lagergebühren und sonstiger Vertragskosten — vollständig beglichen sind. Diese Zurückbehaltung stellt keinen Vertragsverstoß dar.
(5) Der Kunde kann seine gelagerten Waren nach vorheriger Ankündigung und unter Einhaltung der betrieblichen Abläufe des Anbieters besichtigen. Eine Inspektion ändert nichts an der Risiko- und Haftungsverteilung.
(6) Eine Lagerung über zwölf (12) Monate hinaus wird nicht garantiert, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Der Anbieter ist berechtigt, nach Ablauf von zwölf Monaten und nach schriftlicher Vorankündigung von 30 Tagen die Lagerbeziehung zu beenden; in diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Waren innerhalb der gesetzten Frist abzuholen oder einen Abtransport zu veranlassen. Verbleiben Waren nach Fristablauf beim Anbieter, ist dieser berechtigt, anfallende Zusatzkosten in Rechnung zu stellen.
§ 14 Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (Name, Anschrift, E-Mail, Ansprechpartner, Zahlungsdaten) ausschließlich zur Vertragserfüllung und Auftragsabwicklung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie auf Basis berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist (z. B. Logistikdienstleister). Weitere Informationen im Sinne der DSGVO sind auf Anfrage erhältlich.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist nach seiner Wahl berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage zu erheben.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
(4) Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.